Hallo,
kennt ihr euch mit normalen PKW Leasingverträgen aus?
Wenn (keine Garantie / keine Gewährleistung) z. B. nach einem Motorplatzer auf Kosten des Leasingnehmer ein neuer Motor eingebaut werden muss, kann dann der Leasingnehmer bei einem 4 Jahren alten PKW mit 200.000:
a) einen Gebrauchtmotor (anstatt Neumotor)
b) über eine freie Werkstatt (anstatt Hersteller-Vertragswerkstatt)
einbauen lassen?
Vielen Dank
Johannes
Lesingfahrzeug - Motortausch neu / gebraucht - freie Werkstatt?
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Re: Lesingfahrzeug - Motortausch neu / gebraucht - freie Werkstatt?
Was genau verstehst du unter einem normalen Leasingvertrag:
Privatleasing- oder Gewerbeleasingvertrag?
Restwert- oder Kilometerleasingvertrag?
Wartung Leasingnehmer selbst oder Full-Service-Leasing?
Leasing mit Kaufoption zum Leasingende, sogenanntes Vario-Leasing?
Den normalen Leasingvertrag gibt es nicht. In den Vertragsbedingungen kann vieles unterschiedlich vereinbart werden, bei Gewerbeleasing noch mehr als bei Privatleasing.
Re: Lesingfahrzeug - Motortausch neu / gebraucht - freie Werkstatt?
Gewerblicher Leasingnehmer
Kilometerleasing
Wartung durch Leasingnehmer
Keine Kaufoption
Kilometerleasing
Wartung durch Leasingnehmer
Keine Kaufoption
Re: Lesingfahrzeug - Motortausch neu / gebraucht - freie Werkstatt?
Musst du genau schauen meist steht bei Wartung durch den Leasingnehmer etwas zu Werkstattbindung ja oder nein und gegebenenfalls wie lange im Vertrag.
Oft vorkommen sind Regelungen analog zu Garantiedauer, also z.B.
bis 150.000km 3 Jahre Garantiedauer alle Wartungen/Reparaturen Vertragswerkstatt, danach freie Wahl usw.
Einen Neumotor musst du grundsätzlich nicht einbauen, warum auch, dass würde den Restwert des Autos ja erheblich erhöhen ohne das Leasingnehmer etwas davon hat.
Also zeitwertgerechte Reparatur, 200.000km gelaufenen kaputten Motor, durch gebrauchten der 100-200.000 km gelaufen ist.
(Außer im Vertrag ist vereinbart das alle Reparaturen mit Neuteilen in Vertragswerkstatt zu erfolgen haben, B2B Gewerbeleasing ist viel möglich zu vereinbaren)
Siehst du auch schon an der Kombi Kilometerleasing und Wartung durch Leasingnehmer, ist eher unüblich (kommt bei Privatleasingverträgen selten vor) da eigentlich nur nachteilig für den Leasingnehmer. Gerade beim Kilometerleasing ist es für den Anbieter ja einfach die zu erwartenden Wartungs/Reparaturkosten als Mischkalkulation in die Kosten/km einzurechnen.
Oft vorkommen sind Regelungen analog zu Garantiedauer, also z.B.
bis 150.000km 3 Jahre Garantiedauer alle Wartungen/Reparaturen Vertragswerkstatt, danach freie Wahl usw.
Einen Neumotor musst du grundsätzlich nicht einbauen, warum auch, dass würde den Restwert des Autos ja erheblich erhöhen ohne das Leasingnehmer etwas davon hat.
Also zeitwertgerechte Reparatur, 200.000km gelaufenen kaputten Motor, durch gebrauchten der 100-200.000 km gelaufen ist.
(Außer im Vertrag ist vereinbart das alle Reparaturen mit Neuteilen in Vertragswerkstatt zu erfolgen haben, B2B Gewerbeleasing ist viel möglich zu vereinbaren)
Siehst du auch schon an der Kombi Kilometerleasing und Wartung durch Leasingnehmer, ist eher unüblich (kommt bei Privatleasingverträgen selten vor) da eigentlich nur nachteilig für den Leasingnehmer. Gerade beim Kilometerleasing ist es für den Anbieter ja einfach die zu erwartenden Wartungs/Reparaturkosten als Mischkalkulation in die Kosten/km einzurechnen.
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