Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen im Internet

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Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen im Internet

"Die Plattformen würden für die Umsatzsteuer ihrer Händler generell in Haftung genommen. Nur wenn sie dem Finanzamt eine Bescheinigung über die steuerliche Registrierung der Verkäufer vorlegen, die bei ihnen aktiv sind, hafteten sie nicht selbst"


https://www.heise.de/newsticker/meldung ... 20732.html


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