Verpackungsverordnung Frankreich Lieferung an eine Behörde ohne Registierung möglich?

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gesund
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Registriert: 21. Aug 2012 10:50

Verpackungsverordnung Frankreich Lieferung an eine Behörde ohne Registierung möglich?

Die Verpackungsverordnung und die damit verbundene Pflicht zur Registrierung in Frankreich gilt nur wenn man an Endverbraucher versendet soweit ich das verstanden habe. Ich habe den B2C Verkauf nach Frankreich schon vor Jahren eingestellt B2B beliefere ich nach wie vor aber Unternehmen können sich bei mir nur Registrieren wenn sie eine TVA eingeben.

Jetzt hat bei mir eine französiche Behörde angefragt die möchte auch beliefert werden hat aber keine TVA. Kann mir jemand sagen wie genau die Defination von Endverbraucher in Frankreich im Bezug auf Verpackungsverodnung zu sehen ist? Von der Menge her wollen die erst mal nur 10 Stück bestellen aber vermutlich regelmäßig. Das hat nach meiner Definition nichts mehr mit Endverbraucher zu tun. Produkt ist im dreistelligen Bereich dass wäre schon nett in mauen Zeiten.

Den Umatz müsste ich dann über OSS melden das wäre dann der einzigste Umsatz mit Steuer nach Frankreich aber ich möchte vermeiden dass da irgendwas bezüglich Verpackungsverordnung getrickert wird.

Rechnungs- und lieferadressse ist ein Rathaus dass wäre dann somit auch dokumentiert dass es keine Privatadresse ist.


3 Monate gratis Händlerbund
gesund
Beiträge: 179
Registriert: 21. Aug 2012 10:50

Re: Verpackungsverordnung Frankreich Lieferung an eine Behörde ohne Registierung möglich?

Ok das Thema schein nicht beliebt zu sein.

Ich hatte das Thema mit Lieferung an Behörden noch gar nicht auf dem Schirm im Bezug auf Verpackungsverordnung. Wie macht ihr das generell auch in Deutschland behandelt ihr Behörden wie B2C oder B2B im Bezug auf Verpackungsmeldung?

Aus aktuellem Anlass habe ich für das letzte Jahr bei mir geschaut ob ich Bestellungen finde die nach Behörden aussehen. Ich meine jetzt Deutschland nicht mehr Frankreich. Es waren mehr Bestellungen als ich gedacht habe darunter auch ein paar Bestellungen mit großer Stückzahl. Das läuft bei mir im Shop als ganz normale B2C Bestellung mit und Verpackungen werden entsprechend an Lucuid gemeldet. Eigentlich müsste ich das nicht oder? Wie sieht es mit Schulde Kitas Vereine aus? Da habe ich viele Stammkunden die laufen bei mir alle als B2C mit.
Baam
Beiträge: 1519
Registriert: 13. Sep 2012 17:12

Re: Verpackungsverordnung Frankreich Lieferung an eine Behörde ohne Registierung möglich?

Meiner Kenntnis nach fallen Behörden (bzw. öffentliche Körperschaften) unter § 14 BGB und sind daher in diesem Sinne "Unternehmen". Es gab laut Google eine Petition, dass dies geändert wird und sie als Verbraucher gelten sollten (z.B. wegen Gewährleistungsansprüchen). Dies wurde aber nicht umgesetzt.
Thomas-G
Beiträge: 532
Registriert: 8. Aug 2023 17:18
Land: Oesterreich

Re: Verpackungsverordnung Frankreich Lieferung an eine Behörde ohne Registierung möglich?

gesund hat geschrieben: 27. Feb 2024 10:59 Das läuft bei mir im Shop als ganz normale B2C Bestellung mit und Verpackungen werden entsprechend an Lucuid gemeldet. Eigentlich müsste ich das nicht oder? Wie sieht es mit Schulde Kitas Vereine aus? Da habe ich viele Stammkunden die laufen bei mir alle als B2C mit.
Jedes Land kann dazu eigene Definitionen haben.

In Deutschland sind soweit ich mich erinnere viele B2B Verkäufe bei der Verpackung ebenfalls wie B2C zu behandeln, etwa wenn man ein Restaurant, ein Krankenhaus oder einen Kindergarten beliefert.

Bitte selbst recherchieren wie das genau definiert ist, aber ich denke es hat etwas damit zu tun wie das Verpackungsmaterial gesammelt wird, also ob es über das selbe öffentliche Sammelsystem läuft.

Nur wenn man quasi Industriebetriebe beliefert die das Verpackungsmaterial selbst entsorgen muss man nicht entpflichten. Soweit ich mich erinnere würde da zB die Umverpackung für den Versand zu einem FBA Lager dazu gehören.

In Frankreich ist mein letzter Informationsstand, dass man derzeit nur B2C Verpackungen entpflichten muss, ABER B2B soll dann ich glaube ab 2025 kommen.

Inwieweit man solche EPR Verpflichtungen auf den B2B Käufer wirksam übertragen kann weiß ich nicht - müsste aber möglich sein. Was sicher möglich ist: Die Ware mit Incoterm Ex Works verkaufen, sprich man stellt sie zur Abholung bereit, und der B2B Käufer lässt sie (etwa durch UPS) selbst abholen. Dann sollte man ziemlich sicher aus den EPR Verpflichtungen im Land des Kunden raus sein.

Bitte postet hier wenn ihr genauere Infos habt, bei uns taucht das Thema auch immer wieder mal auf, man möchte größere B2B Aufträge ja nicht wegen EPR ablehnen...
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