Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen im Internet
Verfasst: 26. Jul 2018 12:29
"Die Plattformen würden für die Umsatzsteuer ihrer Händler generell in Haftung genommen. Nur wenn sie dem Finanzamt eine Bescheinigung über die steuerliche Registrierung der Verkäufer vorlegen, die bei ihnen aktiv sind, hafteten sie nicht selbst"
https://www.heise.de/newsticker/meldung ... 20732.html
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