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Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen im Internet

Verfasst: 26. Jul 2018 12:29
von hamburger
"Die Plattformen würden für die Umsatzsteuer ihrer Händler generell in Haftung genommen. Nur wenn sie dem Finanzamt eine Bescheinigung über die steuerliche Registrierung der Verkäufer vorlegen, die bei ihnen aktiv sind, hafteten sie nicht selbst"


https://www.heise.de/newsticker/meldung ... 20732.html