WRB etc ab dem 13.06.2014 - HIER: EBAY

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Investor
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Re: WRB etc ab dem 13.06.2014 - HIER: EBAY

Ich habe ende der WRB auch drin, sehe das mit dem Abschluss zum Formular genauso @ degraf.


Viele Grüße,
Christian
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daytrader
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Re: WRB etc ab dem 13.06.2014 - HIER: EBAY

degraf hat geschrieben:Das "Ich/wir" bezieht sich auf den Kunden.
Und nur weil das Formular jeder so (blind?) kopiert, heisst es ja nicht, dass es richtig ist.
M.E. besteht da schon Nachfragebedarf.
Blind wäre es das zu eigenhändig ändern und den Abmahnschutz zu riskieren. Aber auch für die die keinen haben.......ich denke schon, daß die sich was bei gedacht haben und nicht für tausende Leute das Risiko eingehen möchten. Sooo falsch wird daher nicht sein. Am Ende muss man eh die ersten Klagen und Ausgänge abwarten.
vintage-seller
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Re: WRB etc ab dem 13.06.2014 - HIER: EBAY

Ich habe eine Frage, ich bin für einige Tage nicht da, und habe jetzt bei ebay meine Shops auf Abwesenheit gestellt. Es können keine Käufe stattfinden. Aber natürlich ist die nächsten Tage noch die alte WR zu sehen. Das müste aber o.k. sein ??
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degraf
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Re: WRB etc ab dem 13.06.2014 - HIER: EBAY

daytrader hat geschrieben:Blind wäre es das zu eigenhändig ändern
Blind wäre es, nicht drüber nachzudenken.
Die Shops gehören mir, nicht Anwälten.

Anscheinend war die Frage auch nicht unberechtigt, sonst gäbe es schon eine einfache und plausible Antwort.
Solange kommt bei mir das "Ende der Widerrufsbelehrung" mit rein und Kunden mit WR sind bei mir Einzelpersonen.
vintage-seller hat geschrieben:Ich habe eine Frage, ich bin für einige Tage nicht da, und habe jetzt bei ebay meine Shops auf Abwesenheit gestellt.
Wenn die Angebote nur unsichtbar sind, kann über Bookmarks, Links und Beobachtungslisten noch drauf zugegriffen werden.
Nur der Shop selber sieht leer aus.
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RA Peter Kraus
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Re: WRB etc ab dem 13.06.2014 - HIER: EBAY

@ degraf:

1. "Ende der Widerrufsbelehrung" stand früher im gesetzlichen Muster (fand ich schon damals überflüssig). Steht jetzt nicht mehr drin. Schon deshalb gehört es nicht rein.

2. "Ich/wir" und anderes im Widerrufsformular (wie z.B. Waren/Dienstleistungen) sollte genau so gelassen werden, weil es halt ein gesetztliches Formular ist, bei dem sich das "Unzutreffendes streichen" an den widerrufenden Kunden richtet und nicht an den Shopbetreiber, der das Formular nur zur Verfügung stellen soll.

Es gäbe noch viele Sachen, die sich logischer oder eleganter darstellen ließen als in der gesetzlichen Musterwiderrufsbelehrung, aber aus den bekannten Gründen rate ich davon ab, das gesetzliche Muster zu verändern, und sei es nur - vermeintlich - im Ausdruck oder durch Streichung - vermeintlich - überflüssiger Varianten.
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degraf
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Re: WRB etc ab dem 13.06.2014 - HIER: EBAY

RA Peter Kraus hat geschrieben: 1. "Ende der Widerrufsbelehrung" stand früher im gesetzlichen Muster (fand ich schon damals überflüssig).
Das war alles andere als überflüssig.
Trennte es doch Zusätze wie z.B. die 40 Euro Regelung und "Bitten" deutlich von der WRB ab.

Dass das WR-Formular auch ein gesetzliches Muster sein soll, ist mir neu.
So oder so, "Muster" heisst nicht Zwang.

Ale Fragen mit "steht so im Mustertext" zu beantworten ist m.E. auch nicht zielführend.
Dass eben dieser Mustertext im nachhinein auch schon mal fehlerhaft war, habe ich ja schon öfters angedeutet.
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hkhk
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Re: WRB etc ab dem 13.06.2014 - HIER: EBAY

Ich greife noch einmal die Fragen von Blaufarben auf, auf die ich ich keine Antwort gefunden habe (oder ich habe diese überlesen):
Blaufarben hat geschrieben: Sie haben das Recht, binnen (30 - oder dreißig? oder 1 Monat? - Tagen)
Da antworte ich mal selbst: Bislang heißt es: "Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat". Also heißt es nun "Sie haben das Recht, binnen einem Monat" (äh, oder "binnen eines Monats"?)

Blaufarben hat geschrieben: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen (14 - trotz WRB von 30? - Tagen)
Ich gehe davon aus, dass diese Rücksendefrist / Rückzahlfrist auch bei 30 Tagen Widerrufsfrist auf 14 Tage bestehen bleiben kann. RICHTIG?

Blaufarben hat geschrieben: Ist der Hinweis auf die Rücksendekosten und wer sie trägt, noch außerhalb der Widerrufsbelehrung Pflicht?
Ich denke dieser Hinweis muss nicht mehr erfolgen. ODER?


Zu den Aufzählungen "Ausschluss des Widerrufsrechts":
Man kann die Fälle wohl weglassen, die für einen Verkäufer eh nicht zutreffen (z.B. schnell verderbliche Ware). Aber es schadet wohl nicht, dies trotzdem zu nennen, auch wenn man keine schnell verderbliche Ware im Angebot hat. ODER?

Blaufarben hat geschrieben: (Kosten der Rücksendung im Falle des Widerrufs)

(Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.)


Ersetzen durch:

(Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.)


?

Bzw. überhaupt noch Pflicht außerhalb der WRB?
Muss man das in die WRB noch schreiben?
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MrsBribsy
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Re: WRB etc ab dem 13.06.2014 - HIER: EBAY

Das hatte ich doch schon alles beantwortet :gruebel:
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hkhk
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Re: WRB etc ab dem 13.06.2014 - HIER: EBAY

MrsBribsy hat geschrieben:Das hatte ich doch schon alles beantwortet :gruebel:
ja.... ich war blind.. sorry...
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Ralf
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Re: WRB etc ab dem 13.06.2014 - HIER: EBAY

degraf hat geschrieben:
RA Peter Kraus hat geschrieben: 1. "Ende der Widerrufsbelehrung" stand früher im gesetzlichen Muster (fand ich schon damals überflüssig).
Das war alles andere als überflüssig.
Trennte es doch Zusätze wie z.B. die 40 Euro Regelung und "Bitten" deutlich von der WRB ab.
Was haben die Zusätze mit dem Muster zu tun? Das sind doch alles Sachen, die später erst dazugefrickelt wurden. Aus dem bis heute noch gültigen Muster - Gestaltungshinweis [14]:
Ort, Datum und Unterschriftsleiste können entfallen. In diesem Fall sind diese Angaben entweder durch die Wörter „Ende der Widerrufsbelehrung“ oder durch die Wörter „Ihr(e) (einsetzen: Firma des Unternehmers)“ zu ersetzen.
degraf hat geschrieben:Dass das WR-Formular auch ein gesetzliches Muster sein soll, ist mir neu.
Auch hier hilft ein Blick ins Gesetz. Das Muster steht in Anlage 2 (zu Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1) - direkt hinter der Anlage 1, die du ja kennst ;)
degraf hat geschrieben:So oder so, "Muster" heisst nicht Zwang.
Das ist schon richtig, denn im Gesetz steht (Artikel 246a § 1 Absatz 2):
Der Unternehmer kann diese Informationspflichten dadurch erfüllen, dass er das in der Anlage 1
vorgesehene Muster für die Widerrufsbelehrung zutreffend ausgefüllt in Textform übermittelt.
degraf hat geschrieben:Ale Fragen mit "steht so im Mustertext" zu beantworten ist m.E. auch nicht zielführend.
Dass eben dieser Mustertext im nachhinein auch schon mal fehlerhaft war, habe ich ja schon öfters angedeutet.
Es geht nicht darum, ob es fehlerfrei ist, sondern ob es die Privilegierung des Musters genießt. Verwendet man dieses, kann man deshalb nicht abgemahnt werden. Daher ist jede Änderung daran, die über die Gestaltungshinweise hinausgeht, potenziell gefährlich.
"Das Leben wird nicht an der Anzahl unserer Atemzüge gemessen, sondern an den Momenten, die uns den Atem rauben." George Carlin
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degraf
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Re: WRB etc ab dem 13.06.2014 - HIER: EBAY

Ralf hat geschrieben: Verwendet man dieses, kann man deshalb nicht abgemahnt werden.
Wurde die Sache mit dem fehlendem "regelmäßige" bei den Kosten für die Rücksendung denn nicht auch abgemahnt?
Ralf
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Re: WRB etc ab dem 13.06.2014 - HIER: EBAY

degraf hat geschrieben:
Ralf hat geschrieben: Verwendet man dieses, kann man deshalb nicht abgemahnt werden.
Wurde die Sache mit dem fehlendem "regelmäßige" bei den Kosten für die Rücksendung denn nicht auch abgemahnt?
Da war was, aber so ganz genau erinnere ich mich jetzt nicht. Jedenfalls steht "regelmäßigen" in der noch gültigen Muster-WRB drin: http://www.gesetze-im-internet.de/bgbeg ... 1_396.html

Nachtrag:
Es wurde das Fehlen von "regelmäßigen" in der separaten Vereinbarung der 40-Euro-Klausel abgemahnt. Nicht etwa das Fehlen in der WRB ;)
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hkhk
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Re: WRB etc ab dem 13.06.2014 - HIER: EBAY

Klasse.

Da heute keine Angebote mehr wieder automatisch verlängert werden, habe ich nun schon mal die neue WRB ins entsprechende eBay Feld eingepflegt.
Anzeige: noch 67 Zeichen übrig.

Beim Speichern aber kommt die Meldung, dass der Text zu lang ist:
wrb.jpg
wrb.jpg (169.16 KiB) 438 mal betrachtet
/-(x) /-(x) /-(x) /-(x)
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Re: WRB etc ab dem 13.06.2014 - HIER: EBAY

Was hasten da alles reingeballert? Bei mir steht inkl. Formular: Noch 1555 Zeichen möglich.
Viele Grüße,
Christian
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hkhk
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Re: WRB etc ab dem 13.06.2014 - HIER: EBAY

Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist,
die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen
beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können:


Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen einem Monat ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist
beträgt ein Monat ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die
Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

mein Name
meine Straße meine Hausnummer
meine PLZ meine Stadt

Telefon: meine Nummer
Telefax: meine Nummer
email: meine email


mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren
Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular
verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor
Ablauf der Widerrufsfrist absenden.


Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben,
einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine
andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und
spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses
Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der
ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis
erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns
über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt,
wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der
Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.


Ausschluss des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen

- zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder
Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des
Verbrauchers zugeschnitten sind

- zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde,

- zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen
Gütern vermischt wurden

- zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe
geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde

- zur Lieferung alkoholischer Getränke, deren Preis bei Vertragsschluss vereinbart wurde, die aber frühestens
30 Tage nach Vertragsschluss geliefert werden können und deren aktueller Wert von Schwankungen auf dem Markt
abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat

- zur Lieferung von Ton oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die
Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde

- zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten mit Ausnahme von Abonnement Verträgen








>> --------------------------------------------------------------------------------------------------------- <<

WIDERRUFSFORMULAR

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An
meine Wenigkeit
meine Straße und Hausnummer
meine PLZ und Stadt

Telefax: meine fax
email: meine email

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag
über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

Bestellt am (*) /erhalten am (*)

Name des/der Verbraucher(s)

Anschrift des/der Verbraucher(s)

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum
______________
(*) Unzutreffendes streichen.


>> --------------------------------------------------------------------------------------------------------- <<
hab jetzt rausgenommen weil eh unzutreffend:

- zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen
Gütern vermischt wurden



dann passt es rein
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Re: WRB etc ab dem 13.06.2014 - HIER: EBAY

Eins verstehe ich aber an dem Widerrufsformular nicht:

Wenn ein Kunde per Formular widerrufen will, muss doch zumindet die Rechnungsnummer rein oder Bestellnummer...
Soll der Kunde das einfach irgendwo reinmalen oder soll man nicht doch irgendwelche Felder vorsehen mit
z.B. Rechnungsnummer:________________________

Würde einfacher machen...

oder so?

Gruß
Jörg
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Re: WRB etc ab dem 13.06.2014 - HIER: EBAY

hkhk hat geschrieben:
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist,
....
dann passt es rein
Darf ich das so übernehmen? :daumenhoch:
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RA Peter Kraus
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Re: WRB etc ab dem 13.06.2014 - HIER: EBAY

hkhk hat geschrieben: hab jetzt rausgenommen weil eh unzutreffend:

- zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen
Gütern vermischt wurden

dann passt es rein
Ich weiß ja nicht, was Sie für einen Bauchladen haben, aber da können doch bestimmt noch ein paar andere Ausschlussgründe raus, die für Ihr Sortiment überhaupt nicht zutreffen? :)
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hkhk
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Re: WRB etc ab dem 13.06.2014 - HIER: EBAY

RA Peter Kraus hat geschrieben:
hkhk hat geschrieben: hab jetzt rausgenommen weil eh unzutreffend:

- zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen
Gütern vermischt wurden

dann passt es rein
Ich weiß ja nicht, was Sie für einen Bauchladen haben, aber da können doch bestimmt noch ein paar andere Ausschlussgründe raus, die für Ihr Sortiment überhaupt nicht zutreffen? :)
das ist richtig.
Aber wenn ich morgen mein Sortiment erweitere, muss ich daran denken, die WRB anzupassen....
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Re: WRB etc ab dem 13.06.2014 - HIER: EBAY

fonprofi hat geschrieben:
hkhk hat geschrieben:
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist,
....
dann passt es rein
Darf ich das so übernehmen? :daumenhoch:
Ist doch die Vorlage von Jessikaxxl!
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