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Neues Verpackungsgesetz und Registrierungspflichten ab 01.2019

Verfasst: 15. Aug 2018 14:45
von Schützer
Hey Leute,

ab 01.01.2019 soll jetzt neue Verpackungsgesetz und Registrierungspflichten auf die Hersteller und Inverkehrbringer (Händler der seine Ware außerhalb Deutschland bezieht).

Ich denke es kommt dadurch neue Abmahnungswellen /-(x)

Doppelte Registrierungspflichten

Ab dem 01. Januar 2019 kommen zwei neue Pflichten auf alle Hersteller im Sinne des VerpackG, wozu auch Online-Händler zählen können, zu. Dass auch Händler als Hersteller erfasst werden können, kommt daher, dass Hersteller nach dem VerpackG jeder sein kann, der mit Ware befüllte Verpackungen (inkl. Füllmaterial) erstmals gewerbsmäßig in Verkehr bringt oder importiert. Die neuen Pflichten müssen zu alledem Überfluss auch zusammen erfüllt sein, da sie aufeinander aufbauen:

Registrierung bei der Stiftung Zentralen Stelle Verpackungsregister: Hersteller von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen sind verpflichtet, sich mit Namen, Anschrift, Kontaktdaten, nationaler Kennnummer und Markenname bei der neu geschaffenen Stelle mit Sitz in Osnabrück zu registrieren. Nach Angabe der Stiftung soll dies ab dem Q3 2018 für Händler möglich sein. Die Registrierung hat dabei persönlich zu erfolgen und kann nicht durch Dritte übernommen werden. Die Registrierung bei der Zentralen Stelle für Erstregistrierungen ist kostenlos und direkt auf der Internetseite der Zentralen Stelle möglich. Alle Registrierungen werden durch die Zentrale Stelle veröffentlicht und sind für alle Nutzer einsehbar.

Beteiligung an einem dualen System: Wer als Hersteller gilt und systembeteiligungspflichtige Verpackung in den Verkehr bringt, hat sich weiterhin wie bisher an einem der dualen Systeme zu beteiligen. Typischerweise erfasst dies mit Ware befüllte Verkaufs- und Umverpackungen, die nach dem Gebrauch typischerweise beim Endverbraucher als Abfall anfallen. Der Clou an der bekannten Beteiligungspflicht an den dualen Systemen ist jedoch die Änderung, dass die Registrierung nur noch mit der Registrierungsnummer der Zentralen Stelle möglich ist. Händler, die daher den ersten Schritt der Registrierung nicht gegangen sind, können sich in Zukunft auch nicht mehr bei einem dualen System anmelden.

Ohne Registrierung doppelte Bestrafung

Wer sich jedoch nicht registriert, verstößt gleich doppelt gegen das Gesetz. Das VerpackG sieht ausdrücklich vor, dass sowohl ein in Verkehr bringen von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen ohne Beteiligung an einem dualen System oder Registrierung verboten ist und eine Geldbuße bis zu 100.000 Euro nach sich ziehen kann. Doch die weit größere Gefahr dürfte von Konkurrenten ausgehen, die eine fehlende Registrierung im Internet erkennen und mit einer Abmahnung abstrafen könnten.



Quelle: Händlerbund

Re: Neues Verpackungsgesetz und Registrierungspflichten ab 01.2019

Verfasst: 15. Aug 2018 16:07
von degraf
Dass auch Händler als Hersteller erfasst werden können, kommt daher, dass Hersteller nach dem VerpackG jeder sein kann, der mit Ware befüllte Verpackungen (inkl. Füllmaterial) erstmals gewerbsmäßig in Verkehr bringt oder importiert.
Verstehe ich nicht, gilt das nun auch für Versandkartons und Füllmaterial?
Oder nur für die Artikelverpackungen?
Im ersteren Fall wäre ja jeder Händler registrierungspflichtig, dann stimmt aber die Formulierung "dass auch Händler erfasst werden können" nicht. :gruebel:

Re: Neues Verpackungsgesetz und Registrierungspflichten ab 01.2019

Verfasst: 15. Aug 2018 17:10
von Charon
Was ist daran neu ausser das man sich noch bei der Registrierungsstelle anmelden muß?

Re: Neues Verpackungsgesetz und Registrierungspflichten ab 01.2019

Verfasst: 16. Aug 2018 06:13
von neimles
degraf hat geschrieben: 15. Aug 2018 16:07
Dass auch Händler als Hersteller erfasst werden können, kommt daher, dass Hersteller nach dem VerpackG jeder sein kann, der mit Ware befüllte Verpackungen (inkl. Füllmaterial) erstmals gewerbsmäßig in Verkehr bringt oder importiert.
Verstehe ich nicht, gilt das nun auch für Versandkartons und Füllmaterial?
Oder nur für die Artikelverpackungen?
Im ersteren Fall wäre ja jeder Händler registrierungspflichtig, dann stimmt aber die Formulierung "dass auch Händler erfasst werden können" nicht. :gruebel:
das gilt schon immer auch für versandkartons, wenn du derjenige bist der den karton das erste mal an einen endverbraucher schickst. kaum ein kartonhersteller verkauft die kartons schon entpflichtet...

Re: Neues Verpackungsgesetz und Registrierungspflichten ab 01.2019

Verfasst: 16. Aug 2018 08:11
von shoppy39
Weiß man eigentlich schon, ob ab 2019 das öffentliche Register nur listet, ob ein Hersteller / Onlinehändler registriert ist, oder auch mit welchen Mengen? Also öffentlich einsehbar für die Mitbewerber wie viel Kilo Verpackung angemeldet wurde?

Re: Neues Verpackungsgesetz und Registrierungspflichten ab 01.2019

Verfasst: 16. Aug 2018 14:14
von fonprofi
Hallo,

Mir hat man erklärt, das jede Firma seine Kartons, die eingekauft werden registriert werden und zwar an der Meldestelle. Der Lizenzgeber holt sich die Mengen bzw. Bekommt die Daten zur Rechnungsstellung. Damit wird eine Doppellinzensierung vermieden, weil auch wir z.B. Kartons vom Lieferanten weiterverwenden. Dann wird Droppshipping auch billiger, weil dann Amazon FBA seine Kartons melden muss und nicht mehr wir. Im Prinzip kauft Mann 1000kg Kartons, meldet die, zahlt und fertig. Natürlich gilt auch für Klebeband.

Und schreibt seine lizenznummer gut lesbar auf die Seite nix in den Shop.