Dein Link passt aber nicht zu dem TEmiezekatze hat geschrieben: ↑17. Okt 2023 18:47https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/ ... 27316.html
Weil --->Zitat Zeitung:
Im konkreten Fall ging es um den Kosmetika-Anbieter Coty, der seine Produkte nur über autorisierte Händler vertreibt und diesen strenge Vorgaben macht. Unter anderem ist den Partnern vertraglich verboten, die Kosmetika über normale Online-Kanäle zu vertreiben.
Dann erfolgte folgendes. --->Zitat Zeitung:
Als ein Händler sie dennoch auf der deutschen Amazon-Seite anbot, beantragte Coty vor dem Oberlandesgericht Frankfurt eine Untersagung.
Das passt hier überhaupt nicht.
Bei Deinem Link geht es um Vertragspartner des Herstellers. Und wenn das vorab vertraglich geregelt war, darf der Händler die Ware des Herstellers auf den Plattformen, nicht verkaufen. Der TE hat aber diese Einschränkung nicht. Er hat sogar die Erlaubnis gehabt. Der TE hat meines Erachtens hier die Möglichkeit die Ware an den Hersteller rück verkaufen zu können, wenn der Hersteller bei Amazon einen Verbot erwirkt.