Es kommt hin und wieder vor, daß jemand nach Lieferung mit Widerruf droht falls er Wunsch x oder Forderung y nicht erfüllt bekommt. Bei ebay soll das nicht selten passieren.
Ich meine in diesem Forum gelesen zu haben, daß man dadurch sein Widerrufsrecht verwirken kann (oder so). Es war eine Quelle dabei. Also OLG oder BGH-Urteil.
Ich findes es ums Verrecken nicht. Hat das jemand zur Hand ? @koshop hast Du das nicht geschrieben ?
Verwirkung Widerrufsrecht ?
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Re: Verwirkung Widerrufsrecht ?
Ich würde als Laie sagen, dass es sicherlich zumindest auf den Wunsch oder die Forderung ankommt.
Z. B. Kunde kauf ein Produkt für 100,- Euro, bei dem er nach dem Erhat feststellt, dass es in seinen Augen maximal 50,- Euro wert ist.
Da würde ich "wenn ich keine 50,- Euro Erstattung bekomme widerrufe ich" als nicht angreifbare Sache sehen.
Z. B. Kunde kauf ein Produkt für 100,- Euro, bei dem er nach dem Erhat feststellt, dass es in seinen Augen maximal 50,- Euro wert ist.
Da würde ich "wenn ich keine 50,- Euro Erstattung bekomme widerrufe ich" als nicht angreifbare Sache sehen.
Re: Verwirkung Widerrufsrecht ?
Ich habe mal in einem anderen Zusammenhang geschrieben, dass man dem Kunden gegenüber z.B. mit § 226BGB argumentieren könnte:
§ 226 BGB Schikaneverbot
Die Ausübung eines Rechts ist unzulässig, wenn sie nur den Zweck haben kann, einem anderen Schaden zuzufügen.
Da ging es, glaube ich, darum, dass ein Kunde wiederholt die gleiche Ware bestellt und wieder zurückgeschickt hat.
Der BGH hat mal geurteilt, dass z.B. ein Widerruf, weil man einen günstigeren Preis gefunden hat, nicht rechtsmissbräuchlich ist:
https://www.haufe.de/recht/weitere-rech ... 48998.html
Man kann aber durchaus ja mal so argumentieren und einen Widerruf ablehnen. Mehr als verklagt werden kann man ja nicht.
§ 226 BGB Schikaneverbot
Die Ausübung eines Rechts ist unzulässig, wenn sie nur den Zweck haben kann, einem anderen Schaden zuzufügen.
Da ging es, glaube ich, darum, dass ein Kunde wiederholt die gleiche Ware bestellt und wieder zurückgeschickt hat.
Der BGH hat mal geurteilt, dass z.B. ein Widerruf, weil man einen günstigeren Preis gefunden hat, nicht rechtsmissbräuchlich ist:
https://www.haufe.de/recht/weitere-rech ... 48998.html
Was schikanös ist, wäre halt die Frage. Mehrmals das gleiche Produkt bestellen und wieder zurückschicken würde für mich drunter fallen.Einer Begründung des Widerrufs bedarf es nach der ausdrücklichen gesetzlichen Regelung nicht. Deshalb ist es grundsätzlich ohne Belang, aus welchen Gründen der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht.
Rechtsmissbrauch nur ganz ausnahmsweise gegeben
Ein Ausschluss dieses von keinen weiteren Voraussetzungen abhängenden Widerrufsrechts wegen eines rechtsmissbräuchlichen Verhaltens des Verbrauchers kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht, in denen der Unternehmer besonders schutzbedürftig ist. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein Verbraucher arglistig handelt,
- etwa indem er eine Schädigung des Verkäufers beabsichtigt
- oder schikanös handelt,
Man kann aber durchaus ja mal so argumentieren und einen Widerruf ablehnen. Mehr als verklagt werden kann man ja nicht.
Re: Verwirkung Widerrufsrecht ?
Besten Dank. Ich speicher mir das mal. Es gibt zwar keinen konkreten Anlaß, aber die Leuter werden zunehmend dreist. Und eine Drohung ist m.E. schon recht schikanös.
Man muß ja vorbereitet sein
Man muß ja vorbereitet sein
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Re: Verwirkung Widerrufsrecht ?
Alles sehr grenzwertig, denn im Grunde muss der Kunde seinen Widerruf nichtmal begründen.
Stellt man sich als Händler bei Widerrufen quer, wird nicht selten eine Reklamation draus, indem urplötzlich Dinge kaputt gehen.
Retourenvermeidung ist ok, aber man muss aufpassen wie weit man geht. Ansonsten hat man am Ende eine Rückerstattung UND Müll im Lager.
Stellt man sich als Händler bei Widerrufen quer, wird nicht selten eine Reklamation draus, indem urplötzlich Dinge kaputt gehen.
Retourenvermeidung ist ok, aber man muss aufpassen wie weit man geht. Ansonsten hat man am Ende eine Rückerstattung UND Müll im Lager.
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